Wartung und Kontrolle von Ölabscheidern

Grundlagen für Leichtflüssigkeitsabscheider

– DIN EN 858 ”Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten”
– DIN 1999-100 ”Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten”
– Abwasserverordnung in der Bekanntmachung der Neufassung vom 17.06.2004, berichtigt mit der Bekanntmachung
   vom 14.10.2004 – Anhang 49 ”Mineralölhaltiges Abwasser”
– DWA-M 771 ”Abwasser aus der Fahrzeuginstandhaltung und -pflege”

Leichtflüssigkeiten sind Flüssigkeiten mit geringerer Dichte als Wasser (bis 0,95 g/cm³), die in Wasser nur in geringem Maße löslich, unverseifbar und unpolar sind wie Benzin, Diesel- und Heizöl, Schmieröl sowie andere Öle mineralischen Ursprungs. Abscheideranlagen nach DIN EN 858 sind immer dann einzusetzen, wenn Leichtflüssigkeiten mittels Schwerkraft und gegebenenfalls Koaleszenz (Koaleszenzabscheider) aus dem Abwasser zurückgehalten werden müssen. Ein Koaleszenzabscheider verstärkt die Abscheidewirkung des Leichtflüssigkeitsabscheiders durch den Koaleszenzeffekt, der Vereinigung von im Wasser fein verteilten Leichtflüssigkeitstropfen zu abscheidbaren Tropfen.

Eigenkontrolle der Abscheideranlagen

Die Abscheideranlagen sind monatlich von einer sachkundigen Person zu kontrollieren bezüglich:
– Höhe des Schlammspiegels im Schlammfang/ Schlammsammelraum
– Schichtdicke bzw. Volumen der abgeschiedenen Leichtflüssigkeit im Abscheider
– Wasserstand vor und hinter dem Koaleszenzeinsatz bei Wasserzufluss
– Schwimmerfunktion und
– wenn vorhanden, Warn- und Überwachungsanlagen

Es ist ein Betriebstagebuch zu führen, welches folgende Angaben enthalten muss:
– durchgeführte Dichtheitsprüfung der Abscheideranlage mit Ergebnis
– Art und Menge der eingesetzten Reinigungs- und Hilfsmittel
– durchgeführte Eigenkontrollen (mit Messung Schlammvolumen u. Schichtdicke), eventuelle Mängel sowie deren Beseitigung
– ausgeführte Wartungsarbeiten
– Entsorgungszeitpunkt mit Namen des ausführenden Fachunternehmens
– durchgeführte Überprüfungen mit Bestätigung des Ausführenden
Das Betriebstagebuch dient gleichzeitig als Nachweis und muss auf Verlangen vorgelegt werden.

Wartung und Entleerung (Leichtflüssigkeitsabscheider)

Die Intervalle für Wartung, Entleerung und Reinigung der Leichtflüssigkeitsabscheider sind abhängig von den Anfallmengen der abzuscheidenden Stoffe und entsprechend der betrieblichen Erfahrungen festzulegen. Die Wartung muss mindestens aller 6 Monate von einer sachkundigen Person (Nachweis erforderlich*) erfolgen.

Zur Wartung gehören:
– Kontrolle des Abscheiders entsprechend Punkt Eigenkontrolle
– vollständige Entleerung und Reinigung des Abscheiders, sofern als Teil der Wartung erforderlich
– Entfernung von Verkrustungen und Ablagerungen
– Säuberung von Probenahmestelle bzw. Probenahmeschacht (Ablaufrinne)
– bei Koaleszenzabscheidern: Überprüfung des Koaleszenzmaterials und ggf. Reinigung oder Austausch
– bei selbsttätigen Abschluss: Prüfung der ordnungsgemäßen Schwimmerfunktion

Die Entsorgung hat durch ein zugelassenes Unternehmen zu erfolgen. Es ist darauf zu achten, dass der Abscheider mit
Frischwasser befüllt und die ordnungsgemäße Schwimmerfunktion überprüft wird

*Wir bilden Sie aus zur „sachkundigen Person vor Ort“!