Wartung und Kontrolle von Fettabscheidern

Grundlagen für Fettabscheider

– DIN EN 1825 ”Abscheideranlagen für Fette”
– DIN 4040-100 ”Abscheideranlagen für Fette”

Abscheideranlagen für Fette sind immer dann einzusetzen, wenn Fette und Öle organischen Ursprungs aus dem Schmutzwasser zurückgehalten werden müssen.

Dies gilt für Betriebe gewerblicher und industrieller Art, z.B. für:
– Küchenbetriebe und Großküchen, z.B. Gaststätten, Hotels, Mensen, Kantinen
– Grill, Brat- und Frittierküchen
– Essenausgabestellen (mit Rücklaufgeschirr)
– Fleischereien mit und ohne Schlachtung
– Schlachthöfe, Fleisch- und Wurstfabriken
– sonstige Lebensmittelfabriken, in denen fettbeladene Abwässer anfallen

In Fettabscheideranlagen nach DIN EN 1825 dürfen z.B. nicht eingeleitet werden:
– fäkalienhaltiges Schmutzwasser
– Regenwasser
– Abwasser, das Leichtflüssigkeiten (Benzin, Diesel- und Heizöl) enthält
Die Bemessung der Abscheider erfolgt nach DIN EN 1825-1 und DIN 4040-100.

Kontrolle der Fettabscheider

Die Abscheideranlagen sind regelmäßig von einer sachkundigen Person zu kontrollieren.
Es ist ein Betriebstagebuch zu führen, welches folgende Angaben enthalten muss:
– durchgeführte Dichtheitsprüfung der Abscheideranlage mit Ergebnis
– Art und Menge der eingesetzten Reinigungs- und Hilfsmittel
– durchgeführte Kontrollen, eventuelle Mängel sowie deren Beseitigung
– ausgeführte Wartungsarbeiten
– Entsorgungszeitpunkt mit Namen des ausführenden Fachunternehmens
– durchgeführte Überprüfungen mit Bestätigung des Ausführenden
Das Betriebstagebuch dient gleichzeitig als Nachweis und muss auf Verlangen vorgelegt werden.

Wartung und Entleerung – Fettabscheider

Die Entsorgungsintervalle sind so festzulegen, dass die Speicherfähigkeit des Schlammfanges (halbes Schlammfangvolumen) und des Abscheiders (Fettsammelraum) nicht überschritten werden. Nach DIN 4040-100 sind Schlammfang und Abscheider mindestens einmal im Monat, vorzugsweise zweiwöchentlich vollständig zu entleeren und zu reinigen. Die Abscheideranlage muss anschließend wieder mit Frischwasser befüllt werden. Die abfallrechtlichen Bestimmungen bei der Entsorgung der aus der Anlage entnommenen Stoffe sind zu beachten.

Folgende Maßnahmen sind in Verbindung mit der Entsorgung durchzuführen:
– vollständige Entleerung und Reinigung des Schlammfanges und Abscheiders,
– Verkrustungen und Ablagerungen sind zu entfernen,
– Reinigung der geruchdichten Abdeckung und ggf. Kontrolle der Dichtung auf Zustand und Dichtfähigkeit,
– Reinigung der Probenahmeeinrichtung,
– Füllen der Abscheideranlage bis zum Ruhewasserspiegel.
Die Abscheideranlage ist jährlich entsprechend den Vorgaben des Herstellers durch sachkundiges Personal* zu warten.

Neben den Maßnahmen der Entsorgung sind dabei folgende Arbeiten durchzuführen:
– Kontrolle der Innenwandflächen des Schlammfanges und des Fettabscheiders insbesondere Rissbildung, Zustand der
Innenbeschichtung und bei metallenen Werkstoffen auf Korrosion im Bereich der Dreiphasengrenze
(Wasser-, Fett-, Luftschicht),
– Funktionskontrolle der elektrischen Einrichtungen und Installationen, wenn vorhanden.
Die Feststellungen und durchgeführten Arbeiten sind in einem Wartungsbericht zu erfassen und zu bewerten.

*Wir bilden Sie aus zur „sachkundigen Person vor Ort“!