Generalinspektion von Ölabscheidern (Leichtflüssigkeitsabscheider)

Abscheideranlagen müssen in Abständen von höchstens fünf Jahren durch eine fachkundige Person einer Generalinspektion unterzogen werden, die folgende Punkte umfasst:
– Dichtheit und baulichen Zustand der Anlage
– Zustand der Innenbeschichtung und Einbauteile
– Zustand der elektrischen Einrichtungen und Installationen
– Überprüfen der Tarierung der selbsttätigen Verschlusseinrichtung

Werden Mängel festgestellt, sind diese unverzüglich zu beseitigen.