Generalinspektion von Fettabscheidern

In regelmäßigen Abständen von nicht länger als 5 Jahren muss die Abscheideranlage, nach vorheriger
Komplettentleerung und Reinigung, durch eine fachkundige Person auf mind. folgende Punkte geprüft werden:

– baulichen Zustand der Anlage
– Dichtheitsprüfung
– Überprüfung der Bemessung der Abscheideranlage
– Zustand der Innenbeschichtung und Einbauteile
– Zustand der elektrischen Einrichtungen und Installationen, falls vorhanden
– Kontrolle der Ausführung der separaten Entlüftung der Abscheideranlage über Dach
– Vollständigkeit und Plausibilität der Aufzeichnungen im Betriebstagebuch
– Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung der Inhalte der Abscheideranlage
– Vorhandensein und Vollständigkeit erforderlicher Zulassungen und Unterlagen (Genehmigungen, Entwässerungspläne,
Bedienungs- und Wartungsanleitungen)

Über die durchgeführte Überprüfung ist ein Prüfbericht zu erstellen.